Darf das Fitnessstudio eine Rücklastschrift verlangen in der Corona krise?
Die Mitgliedschaft vom Fitnessstudio beträgt 50€. das Studio hat am 17.03.2020 schließen müssen, wegen der Corona Krise. am 20.03.2020 habe ich um 10Uhr dem Leiter von dem Fitnesstudio eine Email geschrieben. Es kam allerdings vom Geschäftsinhaber erst um um 13.23Uhr eine Email zurück.
Nachdem ich dem Geschäftsinhaber die Infomail geschrieben hatte, bin ich zur Bank gefahren und wollte nur für ab dem Zeitraum, wo sie zugemacht hatten das Geld zurück buchen lassen. dies ging nicht also musste ich den gesamten Betrag vom Monat zurück zahlen lassen. nachdem ich dies getan hatte, hatte ich die andere hälfte direkt wieder auf denen ihr Konto zurück gebucht.
Später kam dann vom Geschäftsinhaber erst eine email, wo drin stand, ja wieso habe ich das Fitnesstudio kontaktiert, obwohl ich ihm davor die Email geschrieben hatte.. und dann kam noch vom Fitnessstudio die Nachricht: Jetzt haben wir wieder unnötigen Verwaltungsaufwand und 8€ Stornokosten an der Backe. Die eigentlich sie zahlen müssten da es völlig unnötig war.
Darf das Fitnessstudio Stornokosten verlangen, obwohl ich denen davor eine Email geschrieben hatte das ich das Geld zurück hole.
1 Antwort
Ob du vorher eine E-Mail geschrieben hast ist hier m. E. unerheblich. Durch die Rückbuchung sind dem Fitnessstudio Kosten entstanden (deren Bank berechnet dem Fitnessstudio für eine geplatzte Lastschrift Geld). Die Frage ist hier, ob das Rückbuchen der Lastschrift verhältnismäßig war, um einen vergleichsweise kleinen Teil des bezahlten Betrages zurückzubekommen. Im Angesicht der Tatsache, dass du vorher nicht versucht hast, die Angelegenheit anders (gütlich) zu klären*, würde ich eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahme verneinen.
*Eine bloße Ankündigung der Rückbuchung ist kein derartiger Versuch, da sie im hier vorliegenden Fall ungeeignet ist, die Entstehung zusätzlicher Kosten (hier konkret die Stornokosten der Bank) zu verhindern.
Das Fitnessstudio wird später sagen, dass man dir nach deiner Mail sofort den überzahlen Betrag erstattet hätte. Aber du hast diesem diese Möglichkeit ja gar nicht gegeben.
Fazit: Meines Erachtens fallen diese Kosten in deine Verantwortung und sind vor dir zu zahlen. Ob das Fitnessstudio die allerdings eintreibt, sei mal dahingestellt.