Bin Alleinerzieherin, Vater ist unbekannt...lebe mit meinem Kind alleine Warum bekomme ich nur 0,5 Kind Freibetrag?
Das Finanzamt hat mir nur 0,5 Kind Freibetrag gegeben wo ist die andere Hälfte .
5 Antworten
woher soll das FA wissen, dass der Kindesvater (ihm steht im Normalfall die 0.5 zu) unbekannt ist 🤷♀️
Den Kinderfreibetrag 1,0 kannst du mit der kommenden EstE beantragen, dazu musst du einfach nur die Anlage "Kind" ausfüllen und mit der fertigen Steuererklärung abschicken.
Der Kinderfreibetrag wirkt sich im Moment ohnehin auch bei dir nicht aus..... er verringert (nur bei höheren Einkommen) nach Abgabe der Steuererklärung lediglich die Einkommensteuer. (dieser Freibetrag wird nicht ausgezahlt !)
‼️" Ein Elternteil erhält auch den vollen Kinderfreibetrag, wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht bekannt, der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist"
😅.... nächstes Mal lass ich dir dann einen ( aber nur kleinen) Vorlauf ‼️ 😉
Hay ,habe Geburtsurkunde, und negativ Ausweis vom Jugendamt vorgelegt ! Mit der Begründung das ich Kindsvater nicht kenne...habe erst im 4 Monate gemerkt das ich ein Kind bekomme. Daher ich jetzt wieder auf Teilzeitarbeit gehe ist es mein Chef aufgefallen.
falsch ist es nicht, kannst du machen ja...... wie aber schon erwähnt, es bringt evtl. nur nichts !
Der Freibetrag lohnt erst bei Ledigen mit Kind, mit einem jährlichen Bruttoeinkommen ab 30.000 Euro...... ob dieses Einkommen bei deinem Teilzeitjob erreicht wird musst du wissen. 😉
Wie gesagt bin zum Finanzamt hin um meine Lohnsteuerkarte zu ändern daher ich Alleinerzieherin bin und unbekannt Erzeuger für mein Kind habe! bin mit Dokumenten....und habe höflich gefragt ob die mir dabei helfen können!
Daher ich auch gleich gesehen habe das nur ein halbes Kind drauf ist ,habe ich gefragt.. die Antwort "es gibt nicht mehr wie ein halbes Kind also 0,5 ..
Bis mich mein Arbeitgeber darauf aufmerksam gemacht und wollte wissen wo die anderen 0,5 sind.
Auch wenn es nicht viel in der Steuer ausmacht geht es mir um Prinzip.
Schönen Abend noch
Unter Vorlage der Geburtsurkunde sollte das kein Problem darstellen :
https://www.steuernetz.de/lexikon/kindergeld-kinderfreibetrag-und-erziehungsfreibetrag
Ein Elternteil erhält auch den vollen Kinderfreibetrag, wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht bekannt, der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist oder ein Elternteil im Ausland lebt.
Jedes Elternteil bekommt nur halbe Freibeträge. Beide Eltern zusammen bekommen einen ganzen Freibetrag.
Das Finanzamt hat mir gesagt es gibt keine ganzen Kinder! Mein Arbeitgeber wollt wissen wo die andere Hälfte ist und ich auch.
Frag am besten beim Finanzamt nach
Warst schneller.