Hallo alle zusammen
Zum Sachverhalt:
Meine Eltern haben ihren Kindern Geldgeschenke gemacht und mir Ihre Immobilie überschrieben/geschenkt im November 2017.
In dem Haus wohnen Aktuell meine Eltern (79,70) mit Wohnrecht im EG und wir (Meine Schwangere Frau 33 unsere 2 bereits gebohrenen Kinder 6,4 und Ich 34) im OG. Nun wollen wir Anfang 2019 Bauen. Ein Haus mit einer Einliegerwohnung.
Nun sind die Richtlinien für das Baukindergeld erschienen und dort steht das man bei Neukauf oder Neubau bei der Baugenehmigung kein weiteren Immobilieneigentum besitzen darf.
Nun besitzt unser Haushalt zwar eine Wohnimmobilie aber mit eingetragenem Wohnrecht. Die Immobilie kann zurückgefordert werden wenn meine Eltern in Notlage kommen in den nächsten 10 Jahren.
Wert der Immobilie im Vertrag steht 250.000 €
Wieso ich das Unfair finde:- Wir haben bei Bauantrag eine Immobilie die wir auch erst in 2 oder 10 Jahren bekommen hätten da wir nicht viel von haben wegen dem Wohnrecht.- Andere bekommen zB 1 Tag nach Bauantrag auch Immobilie geschenkt und dazu auch noch das Baukindergeld. Stichtag in unserem Fall ist nur der Tag wo der Bauantrag genehmigt wurde.
Meine Fragen:
- Was können wir tun das Ich nicht mehr (mindestens 1 Tag) im Grundbuch stehe?Haus wieder an Eltern schenken oder an Eltern für geringe Summe verkaufen?
- Wieviel Schenkungssteuer müssten wir zahlen wenn ich das Haus zurückschenke und später (nach 2 Monaten wieder zurück geschenkt bekomme) Eltern haben 40.000 und ich 800.000 € Freibetrag?
- Wenn ich das Haus an meine Eltern für 150.000 € verkaufe. Müssten sie tatsächlich diese Summe an mich bezahlen? Wer kontrolliert das?
- Beim Wert von 250.000 € und Wohnrecht für meine Eltern ist die Immobilie ja weniger Wert? Zurückschenken wäre der Wert weniger? somit weniger Schenkungssteuer?
- Gibt es andere Lösungen?
DANKE