Betrugsfall Wohnung - was hat der Vermieter zu befürchten?
Folgende Situation:
Person A hat eine Wohnung angemietet und dem Vermieter vorher "diskret" klar gemacht, dass die Person A (Hartz 4 Empfänger) dort nicht wohnen wird, allerdings die Miete bezahlt und den Rest eben "für sich selbst" einsteckt. Person A wohnt mit seiner Partnerin zusammen, diese bezieht ebenfalls Hartz 4. Denke das Motiv ist der klassische Sozialbetrug, da auf diese Weise eben der volle Regelsatz für beide ausgezahlt wird + ggf Wohngeld.
Dem Vermieter ist diese Situation klar gewesen, ihm war egal woher die Miete kommt, Hauptsache es wird pünktlich bezahlt.
Der Vermieter hat seinen Sohn nun vorübergehend in diese leer stehende Wohnung "einziehen" lassen, da sie ohnehin ungenutzt ist.
Nur für den nun möglicherweise eskalierenden Fall, dass Person A die Situation nutzen möchte, um den Vermieter zu erpressen, wie wäre dieser Fall rechtlich aufgestellt? Auf wen kämen welche Kosten zu?
2 Antworten
So wie ich es sehe, ist der Vermieter hier aus der Verantwortung.... er hat einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen, ob der Mieter diese Wohnung nun nutzt oder leer stehen lässt, liegt nicht beim Vermieter.
Wohngeld gibt es nicht neben Alg2, diese Kosten sind ein HartzIV Gesamtpaket ‼️
Den Bumerang bekäme im Ernstfall, primär PersonA zu spüren, wenn er wissentlich falsche Angaben beim Alg2 Antrag im JC gemacht hat.
Dem Vermieter könnte man höchstens moralisch einen Vorwurf machen, mehr aber kaum 🤷♀️ Er kann sich auf den schriftlichen Mietvertrag berufen, von "diskret klar gemacht".... weiß er dann eben nichts 😉
Ausserdem ist diese Konstellation(lediges Alg2-Pärchen zwei Wohnungen) nicht außergewöhnlich..... denn es wird nicht vorgeschrieben, dass man sich als "Pärchen" eine Wohnung teilen muss ‼️
Vielen Dank für die Antwort, dann kann ich dem Vermieter die Sorge nehmen :), wie sicher sind Sie sich bei dieser Annahme?
Die Konsequenzen müssen sie selbst tragen. Wegen Sozialbetrug können sie auch angezeigt werden.