Betrug - wenn Bettler eine Notlage nur vortäuscht?
Ein Bettler sitzt mit zerlumpten Kleidern in der Fußgängerzone einer Stadt; er hat scwielen an den Händen, überhaupt eine unnatürliche Gesichtsfarbe und weist mit Pappschild und ungelenker Handschrift auf seine soziale Notlage hin. Doch nichts von dem ist wahr. Hat damit der Bettler einen Betrug begangen, weil er das Geld erhalten hatte durch Vorspiegelung falscher Tatsachen?
2 Antworten
Ja, er erregt einen Irrtum und veranlaßt damit zu einer Verfügung über sein vermögen.
ist wenn man so will der klassische 263 StGB.
1000 Einzelfälle gesamt schaden 1000 Euro.
Möchte mal den Rcihter sehen, der sich das antut.
Es kommt darauf an, ob es dem Schenker auf die Misere des Bettlers ankam. Wenn dem Schenker das Aussehen und die vorgetäuschte Erkrankung egal sind, dann fehlt es wohl an einem Betrug. Und oft gibt der Spendende ja nur das Geld dem Bettler, weil er darum bittet. Also liegt danach kein Betrug vor.