Beleg für Betriebsausgabe bei Abwicklung über Email/Paypal

1 Antwort

Die eMails, die zu den Einkäufen gehören, sind doch sowieso Geschäftskorrespondenz und müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (elektronisch abgespeichert geht auch). Daher stellt sich die Frage nicht, weil Du sowieso Zugriff darauf hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

tommytom 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 01:39

Stimmt. Aber reichen diese Emails und die Paypal-Transaktionsdetails für das FA um die Geschäftsvorgänge zu belegen?

wfwbinder  19.03.2015, 07:18
@tommytom

Na ja, wenn Du eMails hast, die Bestätigen, dass Du einen bestimmten Kauf getätigt hast, dazu die eBay Systemnachricht über den Kauf und die Zahlung über Paypal, was soll da noch fehlen?

Das ist rund.

tommytom 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 13:50
@wfwbinder

Die ebay Systemnachricht ist eben nicht vorhanden, da der Kauf nicht über Ebay getätigt wurde. Ich kenne somit die Anschrift vom Verkäufer nicht. und die ist doch notwendig, oder nicht?

wfwbinder  20.03.2015, 20:47
@tommytom

Nur für Vorsteuerabzug, nicht für den Nachweis, dass etwas gekauft wurde.

Auf dem Paket müsste doch ein Absender sein.

Kaufst Du von Leuten, die sich nur mit Mickey Maus im Internet bezeichnen?

tommytom 
Beitragsersteller
 22.03.2015, 22:19
@wfwbinder

Okay, du meinst also, ich kann diese Absenderadresse verwenden und das wäre ausreichend? Dann wäre das die Lösung meines Problems... Danke!