Bekommt man bei Wiederheirat als Witwe die 2 Jahre Rente in Brutto o. Netto ?
Wie hoch ist die Rentenabfindung dann- es heißt ja das 24 fache der Witwerrente- ist das netto o. brutto gemeint?
3 Antworten
Hallo bvbvbv, als Witwenrentenabfindung gibt es die Bruttorente, aber falls Du zuviel Einkommen hast, wird Dir nur die Witwenrente gezahlt, die Dir mit Deinem Hinzuverdienst zusteht. Übrigens: Glückwunsch zur Wiederheirat.
Witwenrenten werden bei der ersten Wiederheirat der Berechtigten mit dem 24fachen Monatsbetrag abgefunden, § 107 SGB VI. Monatsbetrag ist der Durchschnitt der für die letzten zwölf Kalendermonate geleisteten Witwenrente.
Die Abfindung selbst gilt nicht als Rente und unterliegt deshalb nicht der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung und wird somit Brutto ausgezahlt.
Da niemand weiß, wieviel Steuern Du zahlst und ob Beiträge zur Krankenversicherung abzuführen sind, können solche Vorschriften immer nur Brutto meinen.