Ja, das fällt unter kurze Anwartschaft. Da hätte man dann nach 6 Monaten Arbeit einen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld.
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Ja, das fällt unter kurze Anwartschaft. Da hätte man dann nach 6 Monaten Arbeit einen Anspruch auf 3 Monate Arbeitslosengeld.