Bedeutung "aufgelaufene Zinsen" in Darlehensvertrag?
Hallo zusammen,
ich habe in einem Muster-Darlehensvertrag für ein privates Darlehen die folgende Formulierung gefunden und würde gerne wissen, was diese genau bedeutet:
"Zahlungen des Darlehensnehmers werden zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet."
Zum Hintergrund - grundsätzlich möchte ich folgendes abbilden:
Die Zinsen für das Darlehen werden jährlich berechnet.
Das Darlehen wird zu einem Zinssatz von _______ Prozent p.a. vergeben und ist in monatlichen Raten in Höhe von ___________ Euro auf die Kontoverbindung des Darlehensgebers zurückzuzahlen.
Es soll damit ausgedrückt werden, dass der Schuldner mit der monatlichen Rate X zuerst die Zinsen die angefallen sind bezahlt und dann erst den Kredit tilgt.
Beispiel wie ich diese Formulierung verstehe: Die Zinsen werden jährlich am Jahresende berechnet und zu der Darlehenssumme zu Beginn des neuen Jahres addiert. Mit seinen monatlichen Zahlungen bezahlt der Schuldner nun erst einmal die Zinsen des Vorjahres ab, bevor er irgendwann die tatsächliche Kreditsumme tilgt.
Durch die Verwendung der eingangs erwähnten Formulierung, soll dies ausgedrückt werden.
Ich würde gerne wissen, ob diese Klausel diesen Sachverhalt ausdrückt oder ob damit etwas anderes gemeint ?
Für jede Antwort, herzlichen Dank !
1 Antwort
In den regulären monatlichen Raten, sind die Zinsen anteilig enthalten.
Die Klausel gilt nur für den Fall, dass der Schuldner mit seinen Raten in Verzug gerät. Wenn er dann die Bedienung des Kredits wieder aufnimmt, werden diese Zahlungen zuerst mit den fälligen Zinsen verrechnet.