Antwort
Es gibt einen sogenannten Einkommensermittlungsbogen, den man einreichen muss. Das Einkommen des Ehegatten spielt dabei auch eine wichtige Rolle.
Wenn man selbst sehr wenig verdient, kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden. Auch bei sehr guten Studienleistungen wird ein Teil der Schulden erlassen. Hier auch noch ein guter Link: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php