Bafög-Darlehen des Sohnes abgelöst- Abzug als außergewöhnliche Belastung?

2 Antworten

Nein, und ich kann es nicht in meiner Steuererklärung absetzen.

Grund: Ich bin nicht dein Sohn und du auch nicht.

Fraglich ist, ob der Sohn es in seiner Einkommensteuererklärung absetzen kann, denn hier ist nicht klar, was genau abgesetzt werden soll.

Hallo,

laut einem Urteil des BGH vom 07.02.2008 sind BAföG-Rückzahlungen ( weil zinsloser Kredit ) steuerlich nicht absetzbar.