Auto aus dem Parkhaus gestohlen
Meinem Bruder wurde das Auto gestohlen. Er hatte es vor Urlaubsbeginn im Parkhaus des Düsseldorfer Flughafens abgestellt. Als er jetzt nach zwei Wochen Urlaub zurück kan, war das Auto weg. Er möchte Schadenersatz vom Parkhausbetreiben, dieser teilte Ihm allerdings mit, dass die im Parkhaus abgestellten Fahrzeuge nicht gegen Diebstahl versichert sind und keine Schadenersatzforderungen gezahlt werden. Ist das richtig, dass in einem Parkhaus die Fahrzeuge nicht gegen Diebstahl versichert sind? Wenn das so ist, warum stellt man dann sein Auto für teures Geld für die Urlaubszeit überhaupt dort ab? Dann kann man den Wagen doch gleich zuhause stehen lassen und mit der Bahn oder dem Taxi zum Flughafen fahren.
2 Antworten
Die Fahrzeuge sind nicht durch den Parkhausbetreiber versichert, sondern allenfalls durch den Fahrzeughalter, wenn er Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Für manche Autos lohnt sich das.
Warum stellt man sein Auto dort ab? Aus Gewohnheit, Bequemlichkeit oder so. Aber Du gibst die Antwort schon selber: "Dann kann man den Wagen doch gleich zuhause stehen lassen und mit der Bahn oder dem Taxi zum Flughafen fahren."
Das ist richtig - der Parkhausbetreiber zahlt nicht. In jedem Parkhaus sind auch die Bedingungen ausgehängt.
Zum Flughafen Düsseldorf habe ich folgende Empfehlung. Es gibt in der Umgebung von Düsseldorf viele park-and ride Parkplätze. Mit einem Ticket des VRR dann zum Flughafen fahren. Alle Regionalzüge halten im Fernbahnhof, dazu zwei S-Bahn Linien und mehrere Buslininien. Wir fahren ausschliesslich mit dem ÖPNV zum Düssseldorfer Flughafen. Aber das Parken in den Parkhäuser ist bequemer, aber auch teuer.