Ausbildung kündigen, was nun?
Guten Abend,
Da mir mein Beruf nicht gefällt und ich ein neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe würde ich gerne meine jetzige Ausbildung kündigen. Meine Neue Ausbildung wofür ich mein Vertrag schon unterschrieben habe beginnt jedoch erst am 01.09 weswegen ich nachfragen wollte, ob ich wenn ich jetzt schon meine derzeitige Ausbildung kündige weiterhin zur Berufsschule muss oder nicht. Wenn ich noch zur Berufsschule gehen müsste, wäre meine Frage ob ich weiterhin auf der Berufsschule bleibe auf der ich jetzt bin (Wegen meine derzeitigen Ausbildung) und ob ich dann weiter nur im Blockuntteircht (Monatlich 1 Woche Berufschule) unterrichtet werden würde oder ob ich dann wieder eine Vollzeitschulpflicht hätte.
(Ich bin 16 und habe in meinem Bundesland (Niedersachsen) noch eine Schulpflicht
Ich bedanke mich nochmal herzlich und wünsche Ihnen noch ein schönen Sonntag.
Liebe Grüße,
Denis
2 Antworten
Nein, Du wirst mit Kündigung des Ausbildungsvertrages - wenn Deine Eltern dem zustimmen - nicht weiter zur Berufsschule gehen müssen. Es sei denn, Du wirst auch die neue Ausbildung im gleichen Beruf absolvieren, dann könnte es sinnvoll sein, weiter die Berufsschule zu besuchen. Aber generell wird Dich der jetzige Ausbildungsbetrieb mit Ablauf der Kündigungsfrist auch in der Berufsschule abmelden. Du musst den neuen Ausbildungsvertrag allerdings bei der Familienkasse vorlegen, damit Deine Eltern weiter Kindergeld für Dich erhalten. Und Deine Eltern wiederum müssen der Krankenkasse melden, dass Du ab dem Ende des Vertrages und bis zum Beginn des neuen wieder familienversichert werden musst.
Das dürfte, insbesondere da du bereits einen neuen Ausbildungsvertrag sicher hast, kein unlösbares Problem darstellen.
Du bist minderjährig, daher bedarf es der Einwilligung der Eltern.
Für den weiteren Kindergeldanspruch muss zudem die Familienkasse über die Änderung des Ausbildungsverhältnisses informiert werden. Hier reicht es, eine Kopie des neuen Ausbildungsvertrages beizufügen. Da sich die beiden Ausbildungen innerhalb der 4 Monatsfrist bewegen, gibt es auch hier kein Problem.
Die Berufsschulfrage solltest du mit deinem neuen Ausbildungsbetrieb abklären.
Hier eine Antwort auf eine ähnliche Fragestellung:
https://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi?fp.l=t&fp.d=83291
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Heißt das jetzt wenn ich kündige, dass ich bis zum Beginn meiner neuen Ausbildung erstmal nicht weiter zur Schule muss?
LG
Siehe "..... Die Berufsschulfrage solltest du mit deinem neuen Ausbildungsbetrieb abklären...."
Ja aber meine neue Ausbildung findet erst am 01.09 statt. Deswegen würde es mich interessieren ob ich rechtlich in der Pflicht bin wenn ich jetzt kündige zur Schule zu gehen oder bis zum Anfang der nächsten Ausbildung nicht zur Schule muss.
LG
In wie weit eine Freistellung von der Berufsschule für dich möglich ist hängt von dem jeweiligen Landesschulgesetz ab.
Ich vermute aber, da du mit 16.J. noch schulpflichtig bist, wirst du bei einem Ausbildungsabbruch weiterhin eine Schulklasse besuchen müssen. 🤷 In einigen Bundesländern gibt es dafür sogar extra Klassen.
Mein Tipp..... wende dich doch einfach an die Berufsberatung der Agentur für Arbeit und lass dich dort rechtssicher beraten.
Kindergeld dürfte nicht das Problem sein . Der Fragesteller ist erst 16.