Nein, Du wirst mit Kündigung des Ausbildungsvertrages - wenn Deine Eltern dem zustimmen - nicht weiter zur Berufsschule gehen müssen. Es sei denn, Du wirst auch die neue Ausbildung im gleichen Beruf absolvieren, dann könnte es sinnvoll sein, weiter die Berufsschule zu besuchen. Aber generell wird Dich der jetzige Ausbildungsbetrieb mit Ablauf der Kündigungsfrist auch in der Berufsschule abmelden. Du musst den neuen Ausbildungsvertrag allerdings bei der Familienkasse vorlegen, damit Deine Eltern weiter Kindergeld für Dich erhalten. Und Deine Eltern wiederum müssen der Krankenkasse melden, dass Du ab dem Ende des Vertrages und bis zum Beginn des neuen wieder familienversichert werden musst.
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