Aufwandsentschädigung bei Abschluss einer Umfinanzierung an die Sparkasse?
Es steht eine Umfinanzierung für ein selbst bewohntes Haus bevor, die Verträge wurden mir zum unterzeichnen, nach Absprache, zugeschickt. Zusätzlich habe ich noch ein Schreiben erhalten, in dem es um die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Sparkasse geht. Ist das so rechtens?
3 Antworten
Nein darf Sie nicht, habe dafür den Link angehängt. Da steht alles dazu. Die Sparkasse darf keine Aufwandsentschädigung verlangen.
Ellaf
Die Abwicklung der Umschuldung erfordert einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand, der nicht durch die allgemeinen Geschäftskosten gedeckt ist, weil es der eingehenden Prüfung und der intensiven Begleitung der Abwicklung bedarf, um Fehler mit nachhaltigen Folgen für alle Beteiligten zu vermeiden.
Da nach dem BGH auch der Aufwand für die Bestellung,Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten im Darlehenszins berücksichtigt werden kann, kommt für die am Treuhandauftrag beteiligten Banken die Möglichkeiten in Betracht, dass die ablösende Bank bei der Übernahme des Kreditverhältnisses ein Entgelt an die abgebende Bank zahlt.
So Gladenbeck/Samhat in "Kreditsicherung durch Grundschulden" 10. Auflage 2020
Letztendlich würden die Umschuldungskosten auch bei der letzten Variante zu Lasten des Darlehensnehmers gehen.
M. E. bedarf es auch nicht der vorherigen Aufklärung oder hast du danach gefragt?
Für die Prüfung der Angemessenheit fehlen alle Zahlen. Unter 100 Euro würde ich die Abwicklung nicht vornehmen.
Warum nicht - arbeitest Du umsonst?
@correct du hast mir unterstellt auf fragen zu Antworten die ich nicht kenne. Aber was ich bisher von dir gesehen, naja das wäre zuviel es hier zu schreiben. Aber eine solche Antwort: Warum nicht arbeitest du umsonst ist genauso hilfreich als wenn man einem Blinden die normale Tageszeitung zum lesen gibt.
Antworte auf das was du weißt statt solche Sätze von dir zu geben da ist keinem mit geholfen.😘
Erstens gab es beim Gespräch keine Aufklärung über diese Kosten und zweitens erhält der Bearbeiter ja durch Abschluss des Vertrages Provision.
Vielen Dank für die kompetente Antwort, ich habe nicht gefragt, aber in dem Schreiben der Bank steht, wie besprochen wird die Aufwandsentschädigung, in Höhe von 150€, nach Abschluss des Vertrages von Ihrem Bankkonto abgezogen. Dabei war es nie Thema des Gesprächs, es ist auch im eigentlich Vertrag nicht aufgeführt, sondern nur auf diesem besagten Anschreiben. Das ganze hat mich etwas irritiert. Natürlich werde ich noch einmal bei der Bank nachfragen. Da ich aber bisher nichts brauchbares im Internet gefunden habe, erhoffte ich mir hier evtl. schon einige gute Informationen zu bekommen.