Aufhebungsbescheid des Arbeitslosengeldes ,wegen Antrag auf voll Erwerbsgemindert

1 Antwort

Die Nahtlosigkeitsregelung ist zu zahlen, bis endgültig über eine Bewilligung der Rente entschieden ist. 

In Deinem Fall bedeutet das, die Zahlung des Arbeitslosengeldes wird eingestellt, sobald der Rentenbescheid vorliegt.

In letzter Zeit hört man allerdings gehäuft, dass das Amt für Arbeit versucht, vorzeitig aus der Nummer heraus zu kommen.

Hier ein Gerichtsurteil, dass über einen solchen Fall entschieden hat:

http://www.unfallopfer.de/forum/archive/index.php/t-15175.html


MaryJane 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 16:34

Danke für die schnelle Antwort, war heute beim Arbeitsamt ohne Erfolg.Telefonisch auch nichts gebracht. Muß dann wohl Widerspruch einlegen,sollte ich das per Anwalt machen oder schicke ich der Agentur ein Teil des Urteil auf mich bezogen?.Der § 125 SGB 3 Urteil der Nahtlosigkeitsregelung ,wurde vom Arbeitsamt als §145 SGB 3 bezeichnet.

Primus  23.04.2015, 16:37
@MaryJane

Begründe Deinen Widerspruch mit dem Urteil und schicke ihn zum Amt. Bei weiterer Ablehnung würde ich einen Anwalt einschalten.

Viel Erfolg!