Aufgabe ehrenamtlicher Betreuung?
Hallo!
Ich möchte die ehrenamtliche Betreuung im Gesundheitswesen für ein Familienmitglied abgeben.Er ist nach einem Schädel-Hirn-Trauma geistig und körperlich behindert und war eine Zeit bei uns.
Er versucht,sobald ich aus der Haustür bin,meine Frau zu Unterdrücken und beleidigt Sie.Auch Aggressionen sind ein Thema.Nun Haben wir Ihn durch die Polizei und einen Arzt in die Psychiatrie einweisen lassen.
Die Berufsbetreuerin kümmert sich sehr wenig um Ihn und lässt mich vor vollendeten Tatsachen stehen.
Kann mir jemand einen Vordruck für die Niederlegung des Ehrenamtes empfehlen?
2 Antworten
Wenn bereits eine Berufsbetreuerin bestellt wurde, sollte die ehrenamtliche Betreuung bereits aufgehoben sein.
Wenn diese sich nicht ausreichend kümmert, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde ans Gericht. Allerdings kann sie natürlich nicht 24/7 im Einsatz sein und erst recht nicht vor Ort.
Zudem wird über die jetzige Einweisung evtl. eine Versorgung hergestellt werden können.
Eine Betreuung ist keine leichte Aufgabe.....und führt manchmal zur Überforderung. Ein Ehrenamt kann man dann auch niederlegen !
Du kannst doch ein formlose Schreiben an das zuständige Gericht senden und darin beantragen, dass du deine ehrenamtliche Betreuung niederlegen möchtest.
Vielleicht hilft dir dieser Link weiter: