Auf meiner Gaststättenrechnung stehen die Preise laut Speisekarte. Darauf musste ich zusätzlich 19% Mwst. bezahlen. Ist das o.k.?
3 Antworten
Bist Du dir sicher, dass der Sachverhalt stimmt? Schau dir lieber noch mal die Rechnung genau an.
Preise auf einer Speisekarte müssen immer Endverbraucherpreise sein, die die Mwst. beinhalten. Nettopreisangabe ist in Gaststätten verboten.
Ich vermute mal, dass auf deiner Rechnung die Bruttopreise laut Speisekarte ausgedruckt sind und dann der Mwst.-Betrag der beinhaltet ist, extra ausgewiesen wird.
Im Übrigen ist diese Belegangabe gesetzlich vorgeschrieben.
Nein, die 19% USt musstest du auf die Einkaufspreise bezahlen, als du die Ware für deinen Gastronomiebetrieb gekauft hast. Aber die holst du dir mit der Umsatzsteuervoranmeldung ja zurück, also sollte das kein problem sein.
Und für die Rechnung, die du deinen Gästen ausstellst, sind die Normen - insbesondere § 14 UStG, § 33 UStDV ganz normal anzuwenden.
Nein, dass ist nicht normal! Alle Preise die auf Speisekarten ausgeschildert sind, beinhalten wenn schon denn schon die besagten 19%. Wenn du jetzt aber zum Beispiel ein Schnitzel mit Pommes für 10,99 Euro kaufst und man verlangt auf der Rechnung, noch einmal 19% (etwa 2,10 Euro) drauf zu zahlen, stimmt etwas absolut nicht!