Arbeitsvertrag bei Zeitarbeitsfirma unterschrieben,kann ich zusätzlich noch ein 2.Arbeitsvertrag bei einem anderen Zeitarbeitsfirma unterschreiben ?

1 Antwort

Hallo,

ich frage mich, wie sollte diese Konstellation in der Praxis funktionieren ?

Du kannst nur auf e i n e r Hochzeit tanzen !

Falls es dein AV zulässt, geh' den rechtlich korrekten Weg. Bewerben kannst du dich schon jetzt, das wäre kein Problem.

Lt. Manteltarifvertrag des iGZ werden die ersten sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses in der Zeitarbeit immer als Probezeit angesehen.

Das heißt, in den ersten 4 Wochen kann das Arbeitsverhältnis beiderseitig mit Frist von zwei Tagen gekündigt werden, ab der 5. Woche beträgt die Frist 7 Tage.

Zwischen 3. und 6. Monat kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden......also ein kleiner Puffer um einen neuen AG zu suchen/finden.