Arbeitssuchend melden wegen Überbrückungszeit bis Ausbildung?
Hallo, nach meinem Abi habe ich einen Freiwilligen Wehrdienst angefangen und dieser endet am 31.04. Da meine Ausbildung erst am 01.08. beginnt, und ich für die Überbrückung noch keinen Job gefunden habe, frage ich mich, ob und wann ich mich spätestens arbeitssuchend melden muss.
Im Internet konnte ich nur etwas über Schulabgänger lesen, aber da ich schon vorher gearbeitet habe, bin ich mir unsicher.
Danke im Voraus :)
1 Antwort
Arbeitssuchend melden wegen Überbrückungszeit bis Ausbildung?
umgehend / sofort, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu generieren.
Desweiteren die Frage hinsichtlich Deines Alters und Deines evtl. Anspruchs auf ALG I bzw. Krankenversicherung,.