Antwort
Schwarzarbeit ist es nicht aber ich denke du kannst eine Abmahung wegen gewerblichen Handelns bekommen.
Wenn du zum Beispiel bei Ebay als Händer etwas mit Selbstabholung in einem Laden verkaufst gilt trotzdem das Fernabsatzgesetzt mit all seinen Vor und Nachteilen.
Soltle sich der Abmahnanwalt auf sowas berufen wirst du nur schwer aus der Sache rauskommen. Ich würde dir raten dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen auch wenn das etwas kostet.