Angefahrene Katze-muß man als Autofahrer für Krankenbehandlung beim Tierarzt zahlen?
meiner Nachbarin wurde die Katze angefahren, Kosten der Erstbehandlung 250 Euro! Hätte sie diese nicht vom Fahrer des Autos verlangen können?
3 Antworten
Du musst überhaupt nichts zahlen.
Würdest Du erwarten, für ein Reh zu bezahlen, wenn es Dir ins Auto läuft?
Hallo, bei Kleintieren ( wie auch Katzen ) darf man nicht bremsen, wenn die Verkehrslage es nicht erlaubt, dadurch möglicherweise einen Unfall verursacht wird. Deine Nachbarin muß selbst für die Behandlungskosten aufkommen. K.
Gute Frage! So ganz von der Hand zu weisen ist der Gedanke nicht, denn nach den StVG unterliegt der Kfz-Halter ja einer Gefährdungshaftung:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Das bedeutet, dass es zunächst einmal auf Verschulden nicht ankommt. Diese sehr strenge Haftung gilt auch bei Beschädigung von Sachen und eine solche ist die Katze.
Es ist dann dem Kfz-Halter möglich, sich durch Darlegung höherer Gewalt zu entlasten. Und das wiederum ist tatabhängig. Fährt jemand 60 kmh in einer 30er-Zone und konnte deshalb nicht mehr rechtzeitig vor dem Tier bremsen, ist durchaus an eine Haftung zu denken. Hat sich der Fahrzeugführer ordnungsgemäß verhalten aber nicht.