100,-- Euro im Monat für Gartenarbeiten bei ALG II erlaubt?

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!00,-- Euro im Monat dürfen anrechnungsfrei dazu verdient werden. Die Einnahme sollte aber angegeben werden, dafür besteht eine Meldepflicht.

Nein, überhaupt nicht. Wenn ein ALG-II Empfänger arbeitet, hat er 100 Euro Freibetrag und was drüber ist wird nur 20% als Freibetrag angesehen, alles andere zählt zu Einkommen. So hat ein Mann mit 180 Euro monatliche dazuverdienst nur 64 Euro anrechenbares Einkommen. Und dieses Geld wird dann vom Amt abgezogen. Bei 100 Euro Verdienst wird also nichts abgezogen.

Der Nachbar muss lediglich die Nachweise über sein Dazuverdienst dem Amt zeigen.