Kalte Wohnung m. Schimmelbildung, muss ich überhöhte Heizkostennachforderung bezahlen?
Hallo zusamenn!
Aufgrund von Schimmelbildung bin ich im am 15.05.23 aus einer 45 qm Wohnung ausgezogen. Die Wohnung war immer kalt und feucht, trotz aufgedrehter Heizkörper! Jetzt soll ich eine Heizkosten-Nachzahlung von 1080,00 € leisten. Habe 4068 KWh verbraucht, das in 4,5 Monaten. Wie gesagt, die Wohnung war immer kalt, feucht und schimmelig. Welche Erfahrungen habt ihr mit dem Hinzuziehen eines Anwaltes, bzw. welche Chancen hätte ich?
LG Vanessa
2 Antworten
Gehe am besten zu einem Mieterverein, oder zum deutschen Mieterbund
Ein Verbrauch von 4.000 kwh in überwiegend Wintermonaten wäre aufs Gesamtjahr vielleicht 7.000 kWh und somit für eine Gasheizung durchschnittlich.
Wenn die Wohnung trotzdem nicht warm wurde, wäre dies ein Mangel, den Du hättest melden sollen und anschliessend Mietminderung geltend machen. Das geht aber nicht rückwirkend.
Ich frag mich, was ein Anwalt hier ausrichten soll.