Kalte Wohnung m. Schimmelbildung, muss ich überhöhte Heizkostennachforderung bezahlen?

2 Antworten

Ein Verbrauch von 4.000 kwh in überwiegend Wintermonaten wäre aufs Gesamtjahr vielleicht 7.000 kWh und somit für eine Gasheizung durchschnittlich.

Wenn die Wohnung trotzdem nicht warm wurde, wäre dies ein Mangel, den Du hättest melden sollen und anschliessend Mietminderung geltend machen. Das geht aber nicht rückwirkend.

Ich frag mich, was ein Anwalt hier ausrichten soll.