Wiederholungstäter MPU?
Hallo zusammen,
Vorgeschichte :
Bei einer Drogenfahrt (Cannabis) erwischt worden. 19ng aktiv 121ng passiv.
Ich habe 12 Monate abstinz nachgewiesen und die MPU dann Erfolgreich bestanden.
Habe damit meinen Führerschein neu erteilt bekommen.
Nach einem halben Jahr wurde ich in der Bahn mit Cannabis erwischt. (keine Aussage gegeben zum konsum oder ob es Eigenbedarf war). Die Strafe kommt noch.
Ich habe gelesen das der Besitz zur einer mpu führen kann. Vorallem bin ich ja Wiederholungstäter in diesem Sinne.
Das heißt ich rechne mit einer 2. Mpu.
Wegen BTM.
Bei der ersten ging es ja um mein Trennungsvermögen zwischen Konsum und Straßenverkehr.
Kann jm. einschätzen was auf mich zukommt?
Ich habe zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht konsumiert und war nicht am Steuer, wie könnte meine mpu Fragestellung aussehen? (ob ich weiterhin Kontakt mit Cannabis habe, und dadurch nicht geeignet bin)?
Eine Haarprobe macht keinen Sinn weil ich wieder konsumiert habe. (ruhig bleiben, natürlich nicht im straßenverkehr). Ich besitze kein Fzg. Und habe mir gelegentlich am Wochenende einen geraucht. Seit der Kontrolle wieder Abstinenz.
Als Wiederholungstäter rechne ich stark mit der mpu. Aber im Endeffekt ist das neue vergehen ja der Besitz gewesen.
Wie lange muss ich abstinz nachweisen in so einem Fall. Oder muss ich überhaupt nachweise erbringen? Da ich ja nicht im straßenverkehr teilgenommen habe.
Weil wenn die Frist 2 Monate beträgt zur Abgabe der mpu , ich aber als Wiederholungstäter aufjedenfall 12 Monate abstinz nachweisen muss, kann ich mich auf das Jahr bus fahren einstellen.
Kann es sein das die Führerscheinstelle sagt ich darf garnicht mehr auto fahren?
Ich möchte mich bestmöglichst vorbereiten. Ich habe erneut einen Fehler gemacht und möchte diesen wieder bereinigen.
Weiß einer was das schlimmste sein kann in meinem Fall? Oder gibt es ähnliche Erfahrungen mit dem thema?
Danke schonmal im voraus und danke für die interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz
1 Antwort
Da du diesmal nicht als Kraftfahrer mit Drogenkonsum auffällig geworden bist halte ich eine MPU für nicht angemessen. Dein Delikt in der Bahn war nur der Drogenbesitz.
Würde eine MPU veranlaßt werden, solltest du dich anwaltlich zur Wehr setzen.
Okay das werde ich dann aufjedenfall machen.
Soll ich jetzt schonmal mit einem Anwalt reden oder lieber erstmal abwarten was kommt?
Ich danke dir vielmals :)
Okay das werde ich aufjedenfall dann machen.
Sollte ich jetzt schon einen Anwalt kontaktieren oder lieber erstmal abwarten?
Ich danke dir vielmals :)