Gewerbeamt melden Sex gegen Geld?
Hallo,
eine gute Freundin von mir ist Studentin und erhält kein Bafög, da die Eltern zu viel verdienen (diese wiederum kommen der Unterhaltspflicht nicht nach, aber darum geht es nicht)
Sie ist auf die glorreiche Idee gekommen, auf einer schmuddeligen Website (ähnlich wie Kleinanzeigen, nur sind dort Sexangebote erlaubt) ein Inserat zu erstellen - Sex gegen Taschengeld.
Ein Mann schrieb sie an, sie schrieben miteinander, sie machte ihm ein Vorschlag für die Bezahlerei. In Folge dessen schrieb er, dass er sie ans Gewerbeamt melden wird.
Nun ist sie am Boden zerstört , hat hoffentlich draus gelernt, und weiß nun nicht ob da wirklich etwas passieren kann?
Es ist nie zu einem Treffen gekommen, mal abgesehen davon, dass er ja das Angebot angenommen hat (in dem er sie angeschrieben hat), er kennt keine ihrer Kontaktdaten, o.Ä., alles was er also hat ist ein (inzwischen) gelöschtes Profil sowie einen Chatverlauf.
Was sie getan hat ist selten dämlich, aber ich wäre trotzdem dankbar, wenn der ein oder andere da etwas Plan von hat.
danke!
4 Antworten
So ein Troll möchte nur Angst schüren oder vlt ein kostenloses Treffen abstauben. Der kritische Punkt wäre vor allem die Steuerhinterziehung. Da es aber zu keinem treffen kam, hat sie keine Steuern hinterzogen und auch nicht gegen sonstige Vorgaben verstoßen.
Sie kann vollkommen problemlos so Geld verdienen, nur sobald man inseriert, sollte sie das ganze auch sauber anmelden.
Gut. Sollte der Herr zum Finanzamt gehen, was könnte dann geschehen?
Nichts, denn das Steuerjahr ist ja noch nicht vorbei.
Sollte sie tatsächlich auf diese Art in 2023 Geld einnahmen, kann sie ja noch immer eine Einkommensteurerklärung abgeben.
Der Typ will vermutlich nur stänkern und Angst verbreiten.
Man kann Prostitution gar nicht als Gewerbe anmelden - wegen der Sittenwidrigkeit, siehe Prostitutionsschutzgesetz.
Man muss sich allerdings gemäß genau diesem Gesetz anmelden, Beispiel Stadt Köln:
https://www.stadt-koeln.de/artikel/66724/index.html
Und man muss die Tätigkeit auch dem Finanzamt melden, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Sinniger wäre es für Deine Freundin, ihre Rechte ggü den Eltern geltend zu machen und den Unterhalt einzufordern/einzutragen!
Also seitens des Gewerbeamtes passiert nichts? Gut. Sollte der Herr zum Finanzamt gehen, was könnte dann geschehen? Weist du das? Oder bei der Polizei gar?
Durch die Eltern sind viele Traumata vorhanden, einen Prozess kann sie sich leider aktuell nicht antun. Aber recht hast du!
vielen Dank
"Durch die Eltern sind viele Traumata vorhanden"
Ob es unter diesen Umständen empfehlenswert ist, sich zu prostituieren? Das ist ja nun nicht gerade die beste Erwerbsquelle für psychisch vorgeschädigte Personen... Das BaföG-Amt geht, wenn sie Eltern nicht mitarbeiten, in Vorleistung und holt sich sein Geld selbst zurück. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit
https://jurarat.de/bafoeg-und-weigerung-des-vaters-zur-offenlegung
auch Prostituierte müssen ihre Dienstleistungen versteuern... das setzt die Angabe der Einkünfte voraus...
"Ist eine Prostituierte hingegen steuerrechtlich als selbständig anzusehen, erzielt sie keinen Arbeitslohn, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese unterliegen der Einkommensteuer, wobei die Prostituierte diese dem Finanzamt gegenüber erklären muss. Darüber hinaus kann eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, wenn die so genannte Kleinunternehmergrenze gemäß § 19 UStG überschritten wird. Weiterhin ist die Gewerbesteuerpflicht zu beachten. Hierbei besteht allerdings ein Freibetrag von EUR 24.500,00."
https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/duesseldorfer-verfahren-steuerfahnder-im-rotlichtmilieu/
Schon mal gehört:
"Hunde die bellen, beißen nicht"
Oh... Sittenwidrig ist es durch dieses Gesetz eben nicht mehr. Ein ganz normaler Beruf. Anmeldung und Versteuerung der Einnahmen natürlich Pflicht.