Hallo,

ich bin im Hauptamt als Beamter (Bund) tätig und im Nebenerwerb als Einzelunternehmer (Kleingewerbe) selbstständig.

Aus Gründen der Haftung und Außenwirkung bin ich am überlegen, eine UG zu gründen.

Ich wäre alleiniger Gesellschafter, GF und sozusagen Angestellter.

Nun stellt sich mir die Frage, ob das beamtenrechtlich gestattet ist. Ich würde ja weiterhin die Anforderungen des BBG erfüllen, maximal 8h pro Woche arbeiten und maximal 40% des Jahresbrutto verdienen. Allerdings könnte die juristische Person der UG ja durchaus mehr Einnahmen verbuchen.

Leider habe ich von meiner Personalstelle dazu noch keine Antwort bekommen. Ich hoffe hier kann jemand helfen.

VG