Guten Tag, ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe in Österreich und beziehe aus Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Nun möchten mein Lebensgefährte und ich heiraten, da stellt sich die Frage, ob ich, falls er vor mir sterben sollte, ggfs. Witwenpension bekomme. Er war (so wie ich auch) bereits schon einmal verheiratet. Und wie ist das, wenn ich vor ihm versterbe? Bekäme er dann aus Deutschland Witwerrente?

Und, wie lange müssten wir verheiratet sein, bis ich einen Anspruch auf Witwenrente hätte?