Einkommensanrechnung
Wenn man zur Zeit der Verwitwung noch im Berufsleben steht, wird das eigene Netto-Einkommen angerechnet und die Rente entsprechend gekürzt. Meine Frage ist, wenn ich dann selbst in den "Ruhestand" trete und/oder den Arbeitsplatz verliere und sich somit mein Netto-Einkommen verändert, wird dann die Witwenrente neu berechnet? Oder ist die Berechnung zum Zeitpunkt der Verwitwung für immer geltend?
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Hinterbliebenenrente,
Rentenberechnung,
Witwenrente