Hallo,

ich habe diese Woche eine Steuererstattung über 1900 € erhalten. Allerdings ist diese für das Jahr 2009. Jedoch lebe ich seit Ende Januar von meiner Frau getrennt aber die Steuererklärung betrifft uns beide (gemeinsam veranlagt) Meine Frage ist, steht meiner Frau die Hälfte der Steuererstattung zu und wenn ich die Erstattung der Arge angebe, muss ich darauf hinweisen, dass meine Frau die Hälfte bekommt? Außerdem, wird mein Teil der Erstattung voll auf meinen Harz 4 Satz angerechnet oder kann diese auf mehrere Monate verteilt werden? Muss ich der Arge darauf hinweisen, dass die Aufteilung über mehrere Monate erfolgen soll? Außerdem habe ich von dem Geld der Erstattung den Steuerberater für die Erstellung der Steuererklärung bezahlt, kann ich das Geld der Arge gegenüber geltend machen?

Eine letzte Frage, ich habe 2007 von privat ein etwas höheres Darlehen erhalten und als Rückzahlung habe ich die Steuersrstattungen für 2008 und 2009 dem Schuldner, welcher sich permanent im Ausland aufhält, abgetreten. Die Abtretung wurde dem Finanzamt nicht mitgeteilt sondern es wurde eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Hat diese Vereinbarung von rechts wegen Bestand?