Paket von DHL Packstation geklaut!?

Hallo zusammen,

Habe ein Artikel für exakt 275€ verkauft und es über die DHL Packstation versendet!

Das Paket habe ich gescannt und es öffnete sich das Fach. Als ich die Sendung eingelegt habe, lies sich das Fach nicht schließen!! Es öffnete sich sofort wieder, als ich es schließen wollte, ein Fehler im System??? Habe daraufhin mein Paket wieder herausgenommen und habe die Türe offen gelassen, da sie ja nicht zu ging!! Danach habe ich das Paket nochmal gescannt und es öffnete sich eine andere Türe. Diesmal lies sich das Fach schließen. Habe dann auch eingegeben, das ich die Sendung eingelegt habe. Habe dann noch einen Einlieferungsbeleg mit der Sendungsnummer angefordert. Nun ist seit Dienstag 1.12. um 5:31 Uhr der Status: Die Sendung wurde zum Weitertransport aus der Packstation entnommen. Dieser Status ist bis HEUTE unverändert!! Ich mache mir jetzt langsam sorgen, das die Packstation das Fach mit meinem versendeten Paket als ''Leer'' kennzeichnet und es jemand anderst mitgenommen hat bei dem sich das Fach öffnete (Geklaut)!!! Die Packstation muss ja einen Technischen Fehler gehabt haben, weil ja das erste Fach nicht zu ging. Nachher ist das Paket wirklich abhanden gekommen und ich werde womöglich als Lügner und Betrüger dargestellt!! Habe nur noch das Bild, wo ich das Paket in der Hand hatte mit der Lieferadresse und die Packstation im Hintergrund. Was könnte ich im Falle von Paketverlust in Packstation machen???

Danke im voraus!

Geld, Diebstahl, Recht
WoW Classic Betrug Discord?

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand in meiner Situation weiterhelfen.

Ich wollte einen WoW Account kaufen und habe eine Anzeige auf eBay gesehen. In der Beschreibung stand ein Kontaktname für Discord. Ich habe also den Verkäufer in Discord hinzugefügt um so über seinen Account zu verhandeln. Wir haben uns auf 3000€ geeinigt und er gab mir danach seine Bankverbindung also seine Kontonummer, Bankleitzahl sowie IBAN. Ich habe ihm gleich das Geld als Echtzeitüberweisung mit der Referenz „WoW Acc“ überwiesen. Danach schrieb er mir über Discord die Accountdaten mit der beigefügten Info das ich sie nach Erhalt ändern soll jedoch funktionierten diese Accountdaten nicht und der Verkäufer meinte das dies die richtigen Daten vom Account sind und er keine anderen hat sowie unterstellt er mir das ich die Daten mittlerweile verändert habe und nur das Geld wiederbekommen möchte weshalb er mich nun blockiert hat. Ich habe zwar Fotos von dem Chatverlauf in Discord wo z.B. seine Bankverbindung steht und die von ihm angegebenen Accountdaten aber mehr auch nicht. Das ich ihn ursprünglich wegen seiner Anzeige auf eBay kontaktiert habe steht dort leider nicht weil es nicht zum Gespräch darüber kam. Die Anzeige auf eBay hat er offentsichtlich auch entfernt zumindest findet man sie nicht mehr. Ich habe lediglich noch eine Anzeigenummer in einer einzigen Nachricht gefunden die ich dem Verkäufer über eBay sendete mehr aber auch nicht.

Könnte Polizei und Anwalt etwas bewirken? Sie müssten doch in der Lage sein die Adresse vom Verkäufer zu ermitteln. Desweitern könnten Sie doch eBay wegen der gelöschten Anzeige (dort stand auch sein Discord Name) sowie Blizzard für die Prüfung der falschen Accountdaten um weitere Informationen kontaktieren oder nicht? Den restlichen Verlauf des Geschäfts sowie die Bankdaten etc. ist ja im Discord Chatverlauf ersichtlich den ich auch ausdrucken könnte. Außerdem ist es doch verboten einen anderen Chat zu verwenden wenn es um eine Anzeige auf eBay geht. Damit sollte seine Anzeige ebenfalls unzulässig sein.

Könnte man ansonsten wenn der Anwalt die Adresse des Verkäufers herausgefunden hat nicht einfach einen Mahnbescheid versenden? Diesen muss er doch Folge leisten oder es kommt zu einem evtl. teuren Rechtstreit

Vielen Dank im voraus.

Überweisung, Geld, Diebstahl, Recht, Gaming
Dienstwagen Selbstbeteiligung bei Vandalismus/Einbruch?

Hallo Community, Ich habe folgendes Problem:

Ich habe einen E-mail meines Arbeitgebers bekommen, in welchem er mir mitteilt:

Hallo (Arbeitnehmer)

ich habe die Rechnung von XXX Leasing zu der Selbstbeteiligung an deinem Einbruch/Diebstahl Schaden am Mietwagen erhalten.

Da sich der Schaden im privaten Umfeld ereignet hat, musst du für die Selbstbeteiligung aufkommen.

Somit gebe ich dir Bescheid, dass der Abzug der Selbstbeteiligung in Höhe von 500 € mit der nächsten Lohnabrechnung erfolgt.

LG

XXX

Ist das Rechtens ? Ich bin von einer Firmenverantstaltung nach Hause/Freundin gefahren und habe mein Fahrzeug sachgemäß abgestellt. Nächsten Tag als ich zur Arbeit fahren wollte war es aufgebrochen und das Lenkrad entwendet.

Muss ich für die 500€ Selbstbeteiligung aufkommen ? Obwohl ich nicht fahrlässig gehandelt habe ?

Firmennutzungsvereinbarung : Nutzungsvertrag für Firmenfahrzeuge mit privater Nutzung

(7) Bei Unfällen auf Privatfahrten ist vom Mitarbeiter ein Entgelt von 500,00 € brutto bei Vollkaskoschäden, bzw. 150,- € brutto bei Teilkaskoschäden als Selbstbeteiligung zu entrichten.

§ VIII Haftung

Der gesamte Fuhrpark der (Firma) ist vollkaskoversichert.

Im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes haftet der Mitarbeiter dem Kaskoversicherer im Umfang von dessen Entschädigungsleistung gemäß § 67 VVG und gegenüber der Firma in voller Höhe der im Nutzungsvertrag unter § I (6) genannten Selbstbeteiligung.

Der Mitarbeiter haftet der (Firma) gegenüber auch für Schäden am Fahrzeug, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen und als sogenannte Betriebsschäden von der Kaskoversicherung grundsätzlich ausgenommen sind, z.B. einem Motorschaden wegen ungenügendem Ölstand.

Ferner hat der Mitarbeiter die (Firma) von allen Haftpflichtansprüchen Dritter freizustellen, die wegen seines Verhaltens durch die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Dies kommt u.a. in Betracht, wenn ein Unfall auf abgefahrene Reifen oder mangelhaften Fahrzeugzustand zurückzuführen ist, ferner, wenn eine Obliegenheit verletzt wird, die bei Eintritt des Versicherungsfalles vom Lenker des Fahrzeugs zu erfüllen gewesen wäre. Zu den Obliegenheitsverletzungen gehört z.B. Fahrerflucht, ungenügende Aufklärung des Versicherers über den Unfallhergang, keine oder unwahre Angaben über Alkoholgenuss, wenn hiernach gefragt wird.

Für die Dauer der privaten Nutzung des Fahrzeuges haftet der Mitarbeiter der (Firma) gegenüber grundsätzlich für alle Schäden am Fahrzeug, die von der Kaskoversicherung nicht erfasst werden. Bei Schäden, die über die Kaskoversicherung regulierbar sind, trägt der Mitarbeiter die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Meine Frage nun: Ist diese Regelung rechtmäßig? Ich habe gelesen das "Der AG soll erstmal begründen warum der AN für einen nicht von ihm verursachten Schaden an Firmeneigentum aufkommen soll.

Kratzer -auch mutwillige- gehören mit zum allgemeinen Betriebsrisiko eines Fahrzeugs, wenn der Urheber nicht ermittelt werden kann "

Ist das Rechtens?

Diebstahl, Dienstwagen, Versicherung, Selbstbeteiligung

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