Verlustverrechnung mit Aktien: Reicht die Jahresbescheinigung?
Für die Verlustverrechnung (mit Aktien) bei der gleichen Bank in der Steuererkärung: Reicht die übliche Jahresbescheinigung oder muss ich die Verlustbescheinigung beantragen? Frist wäre den 15. Dezember. Danke
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