Ist ein Schreiben der GEZ über die Befreiung der Rundfunkgebühren nur zur Information gedacht oder muss man damit irgendetwas machen, wie Verwahren für eventuelle Nachforderungen? Ist es eigentlich auch richtig, dass die Befreiung nicht rückwirkend gilt, also z.B. von Beginn eines Semesters an, in dem man Bafög-berechtigt ist, sondern erst ab dem Tag, an dem die GEZ meint das Befreiungsschreiben bekommen zu haben?