Wir sind drei Anlieger, die uns ein Angebot eines Winterdienstes eingehilt haben. Meine frage dazu: Können die Kosten für den Winterdienst auf einem Privatweg (gehört 3 Anliegern und ist im Grundbuch eingetragen) steuerlich geltend gemacht werden. Anscheinend ist es noch strittig, ob Kosten für Winterdienst auf Gehwegen vor dem Haus abgesetzt werden können, da das keine haushaltsnahen DL oder HL sind, da der Gehweg nicht im Eigentum des Hausbesitzers ist. Was meint Ihr?
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