Hallo zusammen,

Ich besitze eine Fischzuchtanlage im Außenbereich, darauf wurde bereits eine kleine Hütte in den 80ern als Lager gebaut. Laut der Gemeinde ist das Grundstück als eine landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es gibt dort keine Überplanung mit einer bestimmten Gebietsfestsetzung.

Gerne möchte ich dort eine Hütte mit Aufenthaltsraum und Feuerstelle bauen, um in näherer Zukunft den Fischzuchtbetrieb bzw. Fischverkauf als Nebenerwerb aufzubauen.