Du darfst dich nicht ungerecht behandelt fühlen, weil auch das Aussehen deines Gartenanteils sich auf den Gesamteindruck auswirkt. Möglicherweise hat der Vermieter auch Verpflichtungen aus der Hausordnung, die er ohne deine Mitwirkung nicht erfüllen kann. Das sollte er aber im Mietvetrag fixiert haben.
Laß dir auf die Quittung schreiben "pauschaler Unkostenersatz", dann ist klar, dass es keine Vermietung war. Die verursachen doch bestimmt Kosten, für Strom und WC-Wasser und Putzen. Das ist doch plausibel, dass bei 500 EURO einmalig kein Gewinn gemacht werden sollte.
Du wirst um eine Grundschuld nicht herumkommen, wenn du einen Immobilienkredit mit entsprechend günstigen Konditionen haben willst. Es wird der Bank nicht reichen, wenn du nur die Lebensversicherung verpfändest, ich glaube, sie darf das auch nicht als ausreichende Sicherheit annehmen. Andere Frage: Wenn du schon einen Grundschuld-gesicherten und teils getilgten Kredit bei dieser Bank hättest, dann wäre doch in dieser Sicherheit vielleicht schon genügend Luft für die zusätzlichen 15.000 EURO. In diesem Fall bräuchtest du keine neue Grundschuld bestellen.
Das sind feste Kosten, die auch nicht weniger werden, wenn die Leistungen von einzelnen Mitbewohnern nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen werden. Die Müllgebühr fällt an, auch wenn eine Partei mal keinen Müllsack reinlegt und der Gehsteig muß geräumt werden, auch wenn eine Zeitlang mal einer weniger drauf läuft. Das würde ich nicht akzeptieren, wenn Einzelne sich da entziehen wollen. Dann kommt der nächste und stellt fest, dass er oft auf Dienstreisen ist und ein anderer geht sowieso nicht raus und hat auch kaum Müll, ... und der letzte zahlt dann alles alleine? Vertraglich dürften sowieso klare Verpflichtungen bestehen. Da würde ich mich auf keine Diskussion einlassen.
Wenn es "gehen" würde - was zu bezweifeln ist - hast du keine ruhige Nacht mehr, weil du nicht sicher sein kannst, dass dich deine Freundin nicht eines Tages vor die Tür deines ehemaligen bzw. ihres neuen Hauses setzt und du dann ganz ohne alles dastehst. Denk gar nicht mehr dran und suche lieber einen Ausgleich mit den Gläubigern. Kannst du denn das Haus nicht vorrübergehend vermieten und die Erträge abtreten?
Die Begriffe Abschreibungen und Tilgung kommen aus ganz verschiedenen Bereichen. Abschreibungen sind betriebswirtschaftlich der Wertverbrauch der Anlage in dem Zeitraum. Sie fließen in die Erfolgsrechnung als Aufwand ein. Die Höhe sollte betriebswirtschaftlich am besten dem tatsächlichen Wertverlust entsprechen, wenn man den richtigen Gewinn oder Verlust ermitteln will. Tatsächlich ist die Festsetzung der Höhe der Abschreibung Spielräumen ausgesetzt, die je nach Interessen ausgeschöpft werden. Wer viel Gewinn ausweisen will, z. B. weil er das Ergebnis für die Gläubiger möglichst gut aussehen lassen will, wird die Abschreibungen möglichst niedrig ansetzen und umgekehrt, wer weniger Steuern zahlen will, wird möglichst hohe Abschreibungen als Aufwand ansetzen. Der Gesetzgeber setzt dem Grenzen im Handelrecht und im Steuerrecht. Die Tilgung ist für die Finanzplanung wichtig, damit man weiß, wann man was bereitstellen muss. Betraglich ist sie durch Vertrag festgeschreiben und hat keine Spielräume. Betrachte am besten die beiden Begriffe getrennt.
Es gibt eine Kleinunternehmer-Regelung nach m.W. § 19 UStG nach der du keine USt abführen musst, wenn du einen bestimmten Umsatz nicht überschreitest. Dann darfst du aber auch keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen, damit nicht der Kunde diese absetzt und du selbst bist nicht Vorsteuer abzugsberechtigt. Ich glaube aber, dass du das nicht freihändig so machen kannst, das musst du schon beim Finanzamt anmelden. Da gibt es bestimmt ein Formular dafür. Andererseits: Wenn du als Lehrerin arbeitest, bist du für diese spezielle Tätigkeit vielleicht gar nicht umsatzsteuerpflichtig, dann spielt die Höhe des Umsatzes keine Rolle. Vielleicht kann dir ein besserer Fachmann auf diesem Forum dafür eine gezielte Antwort geben. Beachte aber auch die Sozialversicherungspflicht!
Du kannst auch zu einem Notar gehen. Ich habe das kürzlich gemacht und 19 EURO gezahlt. Die notarielle Urkunde mußt du dann an das zuständige Amtsgericht schicken. Ist jedenfalls ganz einfach. Frist vo 6 Wochen beachten!!!
Das kommt darauf an, was für Vereinbarungen in Zusammenhang mit der Erteilung der Vollmacht getroffen worden sind - und wie sich die ggf. für einen Richter nachvollziehen lassen. Wenn da nichts Schriftliches da ist, wird wohl Ausage gegen Aussage stehen - deine Ex-Freundin wird wohl geltend machen, dass du ihr das Geld geschuldet oder geschenkt hast oder dass sie entreichert ist. Das wird nicht einfach. Auf alle Fälle hast du bestimmt schon die Vollmacht zurückgenommen.