Mein Sohn hat eine Geldbörse gefunden. Da ein Bibliotheksausweis darin war, hatte er die Adresse, und hat die Börse gleich dort vorbeigebracht. Von dem Besitzer hat er 5€ Finderlohn erhalten.Da sich in der Börse, nach seinen Angaben rund 800 € befanden, fand ich den Finderlohn eher gering. Da offensichtlich kein armes altes Mütterchen, sondern ein Steuerberater die Geldbörse verloren hatte, frage ich mich, ob ich für meinen Sohn noch etwas nachfordern kann. Ich finde es nämlich nicht selbstverständlich, dass ein Minderjähriger so einfach gefundenes Geld wieder zurück gibt.