Hallo liebe Community,

mein Mieter klagt über die Fenster im Haus.
Es heißt: Einige Fenster würden bei Wind "pfeifen" und bei einigen müssten die eingestellt werden das die Griffe wieder leichtgängig gehen und nicht harten und nicht ordentlich zu gehen.

Ich habe folgende Klausel jedoch im Mietvertrag:
"Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturen von Bagatellschäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegeben Höhe. Hierbei handelt es sich um Instandhaltungskosten an denjenigen Einrichtungen und Gegenständen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Heiz- und Kocheinrichtungen, installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas sowie Rolläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster sowie Verschlüsse von Türen. Die Obergrenze für eine Reperatur beträgt im Einzelfall 95 Euro inkl. MwSt., bei mehreren Kleinreparaturen maximal 300 Euro inkl Mwst, maximal aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (kalt)"

Die Kosten muss doch der Mieter zahlen, wenn jetzt die Firma/Handwerker kommen sollte, oder nicht?

Wenn die Rechnung bis 300€ geht, zahlt der Mieter alleine,
Und alles was dadrüber ist, die Differenz, muss ich zahlen.

Danke vorab!