Hallo zusammen,

eine Freundin von mir hat mich aus ihrem Urlaub angerufen und mich darum gebeten mit Ihrem Pferdeanhänger einen großen Rundballen Heu vom Bauern zu holen und zu ihrem Stall zu bringen. Kein Thema soweit. Nun habe ich leider 20 m vor dem Abladeort einen Dachvorstand falsch eingeschätzt und der Hänger ist daran hängen geblieben.

Meine Versicherung sagt dies zu Gefälligkeitsschäden:

  • Kein Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden / Notfallhelfern (inkl. deren Aufwendungen)

Aber auch dies unter den Ausschlüssen:

  • Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden

Was ist nun korrekt? Kein Einwand oder der Ausschluss? Für mich ein Widerspruch.