Übernimmt die private Haftpflicht - bei diesem Gefälligkeitsschaden?
Hallo zusammen,
eine Freundin von mir hat mich aus ihrem Urlaub angerufen und mich darum gebeten mit Ihrem Pferdeanhänger einen großen Rundballen Heu vom Bauern zu holen und zu ihrem Stall zu bringen. Kein Thema soweit. Nun habe ich leider 20 m vor dem Abladeort einen Dachvorstand falsch eingeschätzt und der Hänger ist daran hängen geblieben.
Meine Versicherung sagt dies zu Gefälligkeitsschäden:
- Kein Einwand fehlender Haftung bei Gefälligkeitsschäden / Notfallhelfern (inkl. deren Aufwendungen)
Aber auch dies unter den Ausschlüssen:
- Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden
Was ist nun korrekt? Kein Einwand oder der Ausschluss? Für mich ein Widerspruch.
2 Antworten
Die Privathaftpflicht ist aufgrund der sogenannten Benzinklausel komplett raus.
Für den Schaden am Dach kommt die Haftpflicht des Hängers auf, wenn dieser den Schaden verursacht hat. Den Schaden am Hänger würde nur eine Vollkasko übernehmen.
Dies ist korrekt. Zunächst gilt der Ausschluß für Kraftfahrzeuge etc.
Die KfZ-Haftpflicht zahlt nie den eigenen Schaden. Hier wäre eine Vollkasko notwendig.
Es spielt keine Rolle wer das Fahrzeug bewegt. Die KfZ-Haftpflicht deckt nur den fremden Schaden der entsteht. Der eigene Schaden läßt sich immer nur über die Vollkasko decken. Somit wäre eine Lösung, dass deine Freundin für den Anhänder eine Vollkasko abschließt und du ihr hierfür den Beitrag ersetzt.
Guten Morgen :-) Da es sich hier jedoch nicht um meinen Hänger handelt sondern um den meiner Freundin. Greift da dann trotzdem die KFZ-Haftplicht?
Ich frage mich gerade, wie ich mich persönlich versichern muss, damit ich fremde Anhänger ohne schlechtes Gewissen ziehen kann?!