Übernimmt die private Haftpflicht - bei diesem Gefälligkeitsschaden?

2 Antworten

Die Privathaftpflicht ist aufgrund der sogenannten Benzinklausel komplett raus.

Für den Schaden am Dach kommt die Haftpflicht des Hängers auf, wenn dieser den Schaden verursacht hat. Den Schaden am Hänger würde nur eine Vollkasko übernehmen.

Dies ist korrekt. Zunächst gilt der Ausschluß für Kraftfahrzeuge etc.

Die KfZ-Haftpflicht zahlt nie den eigenen Schaden. Hier wäre eine Vollkasko notwendig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungsmakler mit über 25 Jahren Berufserfahrung

Katha1205 
Beitragsersteller
 26.10.2023, 08:10

Guten Morgen :-) Da es sich hier jedoch nicht um meinen Hänger handelt sondern um den meiner Freundin. Greift da dann trotzdem die KFZ-Haftplicht?

Ich frage mich gerade, wie ich mich persönlich versichern muss, damit ich fremde Anhänger ohne schlechtes Gewissen ziehen kann?!

frodo1405  26.10.2023, 21:24
@Katha1205

Es spielt keine Rolle wer das Fahrzeug bewegt. Die KfZ-Haftpflicht deckt nur den fremden Schaden der entsteht. Der eigene Schaden läßt sich immer nur über die Vollkasko decken. Somit wäre eine Lösung, dass deine Freundin für den Anhänder eine Vollkasko abschließt und du ihr hierfür den Beitrag ersetzt.