Ich habe vor 3 Jahren ein Forward-Darlehen abgeschlossen, mit dem im Mai 2015 meiner derzeitige Hausfinanzierung abgelöst werden soll.

Da zwischenzeitlich die Bauzinsen - was ja nicht wirklich absehbar war - deutlich gesunken sind, überlege ich folgendes Szenario: Nichtabnahme des Forwarddarlehens und neuer Abschluss bei einem anderen Anbieter zu Konditionen, die - trotz zu zahlender Nichtabnahmeentschädigung - unter dem Strich besser sind als beim Forward-Darlehen. Ich gehe davon aus, dass die NAE verhältnismäßig günstig ausfallen wird, weil die Bank die extrem guten Sondertilgungsmöglichkeiten bei der Schadensbemessung für die Nichtabnahme berücksichtigen muss.

So weit so gut. Habe die Bank angeschrieben und um Mitteilung der NAE im Falle einer Nichtabnahme gebeten. Jetzt stellen die sich aber stur, verweisen auf das nicht vorhandene Kündigungsrecht und bieten mir eine Nichtabnahme nur für den Fall eines Verkaufs der Immobilie an. Die Höhe der NAE soll mir dann nach Vorlage des notariellen Verkaufsvertrages mitgeteilt werden.

Das Verhalten halte ich für fragwürdig. Es könnte ja auch der Fall eingetreten sein, dass ich im Lotto gewonnen habe und das Darlehen nicht mehr brauche. Kann die Bank mir eine Nichtabnahme - oder auch nur die Mitteilung der Höhe der NAE - tatsächlich verwehren?

Wie würden Sie jetzt weiter verfahren? Verbraucherzentrale einschalten? Vorstandsbeschwerde?

Von der Nichtabnahme abgesehen, lasse ich gerade den Vertrag von der Verbraucherzentrale auf Formfehler in der Widerrufsbelehrung prüfen. Wenn die Prüfung gut für mich ausgeht, wäre ich ja ohnehin ohne weitere Kosten raus aus der Nummer. Das klärt sich aber erst noch.

Für eine fachkundige Einschätzung bedanke ich mich im voraus!