Meine Tochter (10 J) fuhr Ende Februar 2015 auf mit Kies gestreutem Bürgersteig mit dem Fahrrad. Sie bremste, rutschte an den hinteren, unteren Teil des Kotflügel eines parkenden PKW. Schürfwunden, grosses Geschrei, meine Freundin stand ca.15 Meter weg. Nach Ihrer Beobachtung rutschte meine Tochter mit dem Helm am Kotflügel entlang, verursachte keine Kratzer am PKW. Deshalb hinterließ sie keine Kontaktdaten für den Besitzer des PKW. Dieser meldete sich eine Woche später mit der Aussage das meine Tochter Kratzer am PKW hinterlassen hätte. Es sind sieben bis acht Kratzer am hinteren Kotflügel doch in einer anderen Höhe als durch beschriebenen Unfallhergang. Die Kratzer haben unteschiedliche Längen und Breiten in Längsrichtung des Auto. Wenn dann können sie doch nur durch Lenkergriff oder Bremsgriff verursacht sein, aber so viele? Mir kam das merkwürdig vor, da es auch keine Lackspuren am Rad gab.
Es wird nun ein Dekra-Gutachter hinzu gezogen, der Ausagen über das zustandekommen der Kratzer machen soll.
Das man für verursachten Schaden haftet ist klar. Doch wie ist das rechtlich, wurde Aufsichtspflicht verletzt, Unfallhergang ist anders wahrgenommen worden, welches Gewicht hat die Aussage des Dekra-Sachverständigen?
Danke für Eure Geduld,
freundliche Grüße Maurerkelle.