Hallo,

ich habe einen Vertrag für einen Promotionjob auf Gewerbeschein unterschrieben mit der Klausel, dass der Auftraggeber ohne Abmahnung berechtigt ist, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine Vertragsstrafe zu verlangen, sollte ich die übermittelten Aufträge "gleich aus welchen Gründen" nicht einhalten. Es steht aber auch drin, dass ich mich verpflichte, eine Verhinderung (wie Krankheit) unverzüglich unter Vorlage eines Attests zu melden.

Nun bin ich krank und der Job beginnt übermorgen (für 4 Tage). Muss ich mich hinschleppen, um die Strafe nicht zu zahlen oder reicht das Attest?