Hallo zusammen,

zu dieser Thematik wurde ja schon viel gefragt und geantwortet. Nun möchte ich trotzdem noch einmal nachfragen, da meine Schwiegermutter meinte, sie muss! zur Beantragung der Witwenrente die Original Geburtsurkunde meines Mannes (ihres Sohnes)aus dem Stammbuch vorlegen.

Eine beglaubigte Geburtsurkunde vom zuständigen Standesamt müsste doch aber auch akzeptabel sein? Die Original Urkunde ist leider abhanden gekommen.

Manchmal wollen die Behörden auch nur diese aktuell beglaubigten Dokumente haben. So bei unserer Trauung im Standesamt. Dort haben sie die Original Geburtsurkunde nicht genommen und betont, sie brauchen eine aktuell beglaubigte Geburtsurkunde. Ist das nur Geldmacherei oder warum wird das so unterschiedlich gehandhabt?

Danke für eine kurze Antwort.