Drei Geschwister sind zu gleichen Teilen Eigentümer des Elternhauses.

Nach dem Tod eines Bruders überlegen nun die übrigen Geschwister das Erbe auszuschlagen, da der Bruder Privatschulden in unbekannter Höhe hatte.

Wenn alle möglichen Erben das Erbe ausschlagen, kommt ja der Staat ins Spiel und ist Besitzer eines 1/3 Anteil vom Haus. Hat der Staat besondere Rechte bei Entscheidungen oder beim Verkauf des Hauses?