Hallo,
leider konnte ich in den Afa-Tabellen des Bundesfinanzministeriums die Nutzungsdauer für ein in 2016 angeschafftes Gerät im Wert von ca. 600 Euro nicht finden.
Es handelt sich um ein optisches Spektrometer, mit dem man die unterschiedlichen Farbanteile des zu untersuchenden Lichts messen kann (Lichtspektrum).
Durch googeln bin ich auf folgende, zwei Dokumente gestoßen:
physik.lmu.de/fakultaet/organisation/geschaeftsstelle/merkblaetter/dfg-tabelle.pdf
uni-kiel.de/verw/zv/abteilung4/sg415/download/dfgliste2012
Hier sind Nutzungsdauern von sogenannten DFG-Geräten aufgelistet. Dort finde ich auch einen bzw. mehrere zutreffende Einträge für das Gerät wieder (optisches Spektrometer, Schlüssel 180 bis 189) immer mit 6 Jahren angegeben. Nun stehe ich jedoch vor dem Problem, dass ich nicht weiß, was mit DFG-Geräten überhaupt gemeint ist (google sagt mir auch nichts) und ob diese Nutzungsdauern überhaupt amtlich zulässig sind.
Kann mir jemand weiterhelfen?
Vielen Dank