Hallo ihr Lieben,

ich arbeite in einem Betrieb als Werksstudent und verdiene dort ca. 550€, Nebenbei habe ich eine Stelle, die über den Übungsleiterfreibetrag abgerechnet wird.

Was passiert nun, wenn ich bei meiner zweiten Stelle über den Freibetrag von 2400€ komme? Muss ich dann nur diesen Betrag versteuern, oder fällt die Steuerpflicht auch für meinen Werksstudentenjob an?

Lg, Wallace