Werksstudent und Übungsleiterfreibetrag
Hallo ihr Lieben,
ich arbeite in einem Betrieb als Werksstudent und verdiene dort ca. 550€, Nebenbei habe ich eine Stelle, die über den Übungsleiterfreibetrag abgerechnet wird.
Was passiert nun, wenn ich bei meiner zweiten Stelle über den Freibetrag von 2400€ komme? Muss ich dann nur diesen Betrag versteuern, oder fällt die Steuerpflicht auch für meinen Werksstudentenjob an?
Lg, Wallace
Steuern,
Werkstudent