Eine neue Bank wird über Dich nur das wissen, was in der Schufa steht. Wenn die (neue) Bank auch noch ein Auskunft über Dich bei der "alten" Bank einholen will, benötigt sie dazu Deine ausdrückliche Zustimmung (auf einem separaten Formular, weil sie das der alten Bank vorlegen muss). Solange Du aber vorerst nur ein Guthabenkonto haben möchtest, wird die neue Bank bestenfalls einen Blick in die Schufa werfen. Wenn die ok ist, wirst Du keine Probleme haben. Kontopfändungen tauchen in der Schufa nicht auf.

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Privatinsolvenz: Angabe in Kreditantrag, zur Miethöhe, macht mir sorgen.

Hallo,

ich werde Privatinsolvenz anmelden müßen. der Außergerichtliche Einigungsversuch ist durch. Mehr als die Hälfte der Gläubiger, mit auch mehr der Hälfte der Forderungen haben abgelehnt.

Anfang September habe ich den Termin zum Aufüllen des Insoantrages bei meiner Schuldnerberaterin. Bisweilen konnten mir schon viele Fragen/Sorgen/Ängste genommen werden. Aber eine Frage bleibt mir bis heute, für mich, unbeantwortet.


Vorneweg:

Mein Lebensgefährte und ich (!Keine! eingetragene Lebenspartnerschaft!) bewohnen seit 2009 eine gemeinsame Wohnung, wir teilen uns die Mietkosten und alles andere.

Grund für meine Frage:

Habe im Juli 2011 einen Kredit beantragt, zur Umschuldung. Da lief noch alles ganz klasse und das ich jetzt in die Insolvenz muss war da noch nicht abzusehen.

Bei dem Kreditantrag kam dan selbstverständlich auch die Frage nach der Höhe der Kosten für Wohnung. Der Bankberaterin sagte ich das ich mit meinem Lebensgefährten die Wohnung bewohne und wir uns die Kosten teilen, und wie hoch die gesammtsumme ist. Da bei einem früheren Kredit die Bank expliziet die volle Miethöhe haben wollte, da wir eben keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.

Sie sagte daraufhin das Sie in dem falle trotzdem nur den Betrag eingeben mus den ich regelmäßig davon bezahle.

Ich sagte Ihr nochmals das es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sei, und das die andere Bank die volle Miethöhe benötigte.

Daraufhin sagte Sie das dies quatsch sei, manche machen das so andere machen das so, Sie benötige nur den regelmäßigen Mietanteil.

Meine Frage:

Die andere Bank wollte unbedingt die Angabe der vollen Mietkosten, mit der Begründung: Wenn einer von beiden mal weniger oder nix Verdient(Krankheit, Jobverlust ect.) müße der andere ja die vollen Kosten tragen.

Das klingt für mich auch logisch. Und wie ich das mitbekomme handhabt das jede Bank genauso.

Jetzt habe ich sorge das die Sa**ander Bank im Verfahren daraus eine unerlaubte Handlung anmeldet (Betrug oder ähnliches).

Kann die Sa**ander Bank eine unerlaubte Handlung anmelden, oder ist dies wirklich egal ob volle oder anteilige Miete bei Lebensgefährten(!keine! eingetragene Lebenspartnerschaft) angebeben wird?

Danke im vorraus.

Das ist die letzte Frage die mir Kopfzerbrechen bereitet, währe froh hier endlich eine Lösung, für mich positiv, zu finden.

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Nochmal: für die Banken, insbesondere Santander, ist ein Konsumentenkredit wie Deiner Tages-Massen-Geschäft. Ab dem Moment, wo Du mit dem außegerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren oder dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnst, wird die Bank wohl noch den Kredit kündigen (was Dir egal sein kann, weil Du ihn ja sowieso nicht bezahlen kannst) und dann tut sie gar nichts mehr, weil jede weitere Handlung Geld kostet, das sie nicht wiedersieht.

Insbesondere wird die Bank keine Recherchen anstellen, was Du damals alles angegeben hast.

Und nach 7 Jahren, wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kennt Deinen Fall sowieso keiner mehr. Ich werfe die Ankündigungen zur Restschuldbefreiung unserer Ex-Kunden immer weg, weil jeder Aufwand nicht lohnt.

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Es geht beim P-Konto nicht darum, ob der Kontostand den Freibetrag je Monat überschreitet, sondern um die Höhe der im Monat erfolgenden Kontogutschriften.

Das bedeutet in Deinem Fall: nach Gutschriften von max. € 1028 in einem Monat ist der Rest gepfändet. Die Herkunft der Gutschriften ist dabei egal, das können auch eigene Bareinzahlungen sein.

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