Ja, uneingeschränkt.
Aber hinterher kommen halt ggf. die Erben und fragen nach.
Ja, uneingeschränkt.
Aber hinterher kommen halt ggf. die Erben und fragen nach.
Eine neue Bank wird über Dich nur das wissen, was in der Schufa steht. Wenn die (neue) Bank auch noch ein Auskunft über Dich bei der "alten" Bank einholen will, benötigt sie dazu Deine ausdrückliche Zustimmung (auf einem separaten Formular, weil sie das der alten Bank vorlegen muss). Solange Du aber vorerst nur ein Guthabenkonto haben möchtest, wird die neue Bank bestenfalls einen Blick in die Schufa werfen. Wenn die ok ist, wirst Du keine Probleme haben. Kontopfändungen tauchen in der Schufa nicht auf.
Nochmal: für die Banken, insbesondere Santander, ist ein Konsumentenkredit wie Deiner Tages-Massen-Geschäft. Ab dem Moment, wo Du mit dem außegerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren oder dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnst, wird die Bank wohl noch den Kredit kündigen (was Dir egal sein kann, weil Du ihn ja sowieso nicht bezahlen kannst) und dann tut sie gar nichts mehr, weil jede weitere Handlung Geld kostet, das sie nicht wiedersieht.
Insbesondere wird die Bank keine Recherchen anstellen, was Du damals alles angegeben hast.
Und nach 7 Jahren, wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kennt Deinen Fall sowieso keiner mehr. Ich werfe die Ankündigungen zur Restschuldbefreiung unserer Ex-Kunden immer weg, weil jeder Aufwand nicht lohnt.
Es geht beim P-Konto nicht darum, ob der Kontostand den Freibetrag je Monat überschreitet, sondern um die Höhe der im Monat erfolgenden Kontogutschriften.
Das bedeutet in Deinem Fall: nach Gutschriften von max. € 1028 in einem Monat ist der Rest gepfändet. Die Herkunft der Gutschriften ist dabei egal, das können auch eigene Bareinzahlungen sein.