Ja, uneingeschränkt.
Aber hinterher kommen halt ggf. die Erben und fragen nach.
Ja, uneingeschränkt.
Aber hinterher kommen halt ggf. die Erben und fragen nach.
Nochmal: für die Banken, insbesondere Santander, ist ein Konsumentenkredit wie Deiner Tages-Massen-Geschäft. Ab dem Moment, wo Du mit dem außegerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren oder dem eigentlichen Insolvenzverfahren beginnst, wird die Bank wohl noch den Kredit kündigen (was Dir egal sein kann, weil Du ihn ja sowieso nicht bezahlen kannst) und dann tut sie gar nichts mehr, weil jede weitere Handlung Geld kostet, das sie nicht wiedersieht.
Insbesondere wird die Bank keine Recherchen anstellen, was Du damals alles angegeben hast.
Und nach 7 Jahren, wenn es um die Restschuldbefreiung geht, kennt Deinen Fall sowieso keiner mehr. Ich werfe die Ankündigungen zur Restschuldbefreiung unserer Ex-Kunden immer weg, weil jeder Aufwand nicht lohnt.
Es geht beim P-Konto nicht darum, ob der Kontostand den Freibetrag je Monat überschreitet, sondern um die Höhe der im Monat erfolgenden Kontogutschriften.
Das bedeutet in Deinem Fall: nach Gutschriften von max. € 1028 in einem Monat ist der Rest gepfändet. Die Herkunft der Gutschriften ist dabei egal, das können auch eigene Bareinzahlungen sein.