Hallo. Wie ich gelesen und auch ein Bericht im Radio gehört habe ist es wohl so das nach Renteneintritt und Auszahlung einer Betrieblich abgeschlossenen Renten Direktversicherung eine Nachzahlung des vollen Krankenversicherungsbeitrags zu leisten ist. Also hatt man dann praktisch den KV Beitrag zweimal bezahlt? Sowas wird einem natürlich bei Vertragsabschluss nicht mitgeteilt. Desweiteren ist nach meinem Kenntnisstand diese Art der Versicherung bis zum 60. Lebensjahr unkündbar. Lediglich durch Beitragsfreistellung oder wechsel zur Privaten Krankenversicherung (Versicherungspflichtgrenze vorrausgesetzt) lässt sich eine Nachzahlung umgehen. Wie also sollte man sich verhalten nach Abschluss einer Betrieblichen Renten Direktversicherung?

In meinem Fall bezahlt mein Arbeitgeber meine 2011 abgeschlossene DV knapp zur Hälfte.

Danke