Jetzt lautet meine Frage, welche Bank wäre für so ein Erstkonto am besten? 

Eine schwere Frage, die meisten nehmen eine Bank mit fester Filialstruktur. Heißt Banken wie Commerzbank, ING, Volksbank, Sparkassen, Postbank usw.

Die Frage die man sich stellen muss ist, welche Aspekte will man haben, worauf legt man viel Wert.

Wenn du eher eine Bank haben willst wo dir eine Filiale nicht so wichtig ist, dann geht es eher in Richtung Online- / Neobanken wie zb. N26, DKB, C24.

Aktuell bin ich bei:

  • Postbank (seit 2009)
  • Commerzbank (gekündigt)
  • N26
  • C24

Hatte aber auch schon div. andere Banken.
Mittlerweile bin ich von meinem Hauptkonto auf C24 gewechselt da ich hier viele tolle Optionen und Funktionen habe. Ich bin zb. ein Fan von "Echtzeitüberweisungen" die bei C24 komplett Kostenlos sind, bei allen anderen zwischen 0,50 Cent - 1,50 € kosten (Commerzbank zb.).

Vorteil für mich für eine gute Fixkostentrennung bei C24 ist auch, dass das Konto komplett Kostenlos ist ohne Mindestgeldeingang und man mit dem Standard-Konto ganze - 4 "Pockets" - erstellen kann. Das sind 100% eigene Bankkonten mit eigener IBAN womit man alles machen kann wie mit jedem anderen Hauptkonto auch.

Ebenfalls kann man bei C24 eine Debit Kreditkarte (dauerhaft Kostenlos), eine normale Giro Karte (EC-Karte) als auch noch eine Virtuelle Kreditkarte beantragen / erstellen und sogar einem spezifischen Pocket zuordnen.

N26 dient bei mir als Spar und Konto für andere Abbuchungen und mein ehem. Hauptkonto (Postbank) dient aktuell noch als Rückfallsicherung.

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Nun jetzt habe ich ein Inkassoschreiben im Briefkasten. Wie geht man jetzt vor?
  1. Wurde das Inkasso vom Händler oder von PayPal beauftragt?
  2. Hat der VK bei PayPal überhaupt auf den Fall reagiert? Kam irgendwas?
  3. Wenn das Inkasso vom Händler kommt, gab es eine Zahlungsaufforderung, Mahnung oder sonstiges?

Diese Fragen musst du einmal beantworten damit man weiter drauf eingehen kann.

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Soll ich ein Widerspruch einreichen ?

In deinem Fall wäre es Ratsam dieses einmalig zu tun, da du überhaupt keinen Vertrag mit einer nicht mehr existierenden Firma haben kannst, geschweige du auch keine Ware bekommen hast.

Bei KLARNA bist du zwar unten durch, aber reagieren muss man erst wieder wenn ein Mahnbescheid kommt.

weis nicht wie man ein Widerspruch am besten schreibt ?

Wertes Inkasso,

ihre Forderung widerspreche ich vollumfänglich, da es zu keiner vollständigen Geschäftsbeziehung zwischen mir und KLARNA gekommen ist, da der Shop bei dem etwas bestellt wurde, ohne Information weder Ware geliefert, noch weiterhin existiert.

Ich bin daher auch nicht verpflichtet etwaige Forderungen zu begleichen, wo es keine Gegenleistungen gegeben hat.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich selbstverständlich jeglichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen werde und der Versuch zur Anzeige gebracht wird.

Mit freundlichen Grüßen

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Inkasso-Forderung (Paigo GmbH): Was tun?

Hallo,

ich habe eine große Problem mit Paigo GmbH und zwar wurde ich vor zwei Wochen per E-Mail daran erinnert, dass ich 29,03€ aufgrund einer nicht bezahlte Rechnung meines Amazon Prime-Abo (i.H.v. 7,99€ für Dezember) zahlen muss. Obwohl ich bisher keine schriftliche Mahnung von Amazon erhalten habe. Danach bemerkte ich, dass monatliche Rechnung für Dezember an meine alte Adresse geschickt wurde, und ich ignorierte versehentlich auch die Zahlungserinnerungen per E-Mail. Da ich später auch die Zahlungsmethode auf Abbuchung von meinem Konto geändert habe, habe ich nicht bemerkt, dass die Beitrag nicht bezahlt wurde.

Also habe ich nach Erhalt der Mahnung von Paigo GmbH meine Kontoauszüge geprüft. Aus Pech habe ich am selben Tag, an dem mein Prime-Abonnement abgezogen bzw. bezahlt sollte, einen Artikel zum gleichen Preis wie der Prime-Abo (7,99€) gekauft. Deshalb dachte ich, dass den monatlichen Betrag für Dezember bezahlt wurde. Deswegen habe ich diese Quittung per E-Mail an Paigo GmbH gesendet, in der ich um eine Lösung des Problems gebeten habe. Danach bekam ich die folgende Antwort mit der zusätzlichen Bearbeitungskosten i.H.v. 58,44€ (also nun insg. 87,47 EUR)!

Sie hatten Einwände gegen die Forderung unserer Auftraggeberin erhoben. Wir haben diese eingehend geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht berechtigt sind. Die Forderung bleibt deshalb aufrechterhalten. Die Prüfung und Bearbeitung von Einwänden ist immer mit einem Mehraufwand verbunden. Wenn sie sich dann als ungerechtfertigt erweisen, haben Sie die zusätzlichen Bearbeitungskosten zu tragen. In Ihrem Fall hat sich daher der Gebührensatz auf 1,3 erhöht und die Inkassokosten betragen nun 76,44 EUR. Die gestaffelte Struktur der Inkassokosten haben wir auch schon in unserem ersten Schreiben vorgestellt!

 

Ich habe diese Situation letzte Woche mit einem Amazon-Kundendienstmitarbeiter besprochen und er sagte mir, ich solle die Mahnung der Paigo GmbH ignorieren! Aber heute habe ich wieder eine E-Mail von der Paigo GmbH bekommen, die eine teure Adresssuche starten möchte!

  1. Was soll ich jetzt machen?!
  2. Sind diese sehr hohen Bearbeitungskosten rechtlich zulässig?!
  3. Kann ich jetzt irgendetwas tun, um diese zusätzlichen Gebühren zurückzubekommen?!

Vielen Dank für eure Unterstützung!

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Deswegen habe ich diese Quittung per E-Mail an Paigo GmbH gesendet, in der ich um eine Lösung des Problems gebeten habe.

Paigo interssiert sich nicht für deine Quittung.
Die Lösung des Problem´s ist, du bist im Zahlungsverzug, hast entsprechend die HF + eine RVG-Gebühr von 0.5 zu bezahlen.

Die Grafik die du da postest, diese ist allerdings völliger Unsinn und frei erfunden. Nicht einmal durchsetzbar.

Bekommst du eine Inkassoforderung ins Haus, bei einer HF unter 50,00 €, fallen maximal 30,00 € an. Nicht mehr, nicht weniger. 30 € sind der Maximale-Wert.

Ab 51 € bis 500, wären das 24,50 € Inkassogebühr + 4,90 € Auslagen.
Insgesamt beim 1. Brief vom Inkasso, somit: 29,40 € gemäß einer 0.5 RVG-Gebühr.

Ignorierst du diesen Brief und kommt ein 2. Brief vom Inkasso, erhöht sich die Gebühr auf 44,10 € Inkasso + 8,82 € Auslagen. Insgesamt also: 52,92 €

Mehr nicht !
Weiter wird und darf die Forderung an Gebühren nicht steigen, was die Inkassogebühren betreffen.

Darf sie nicht einmal, da es ein neues Inkassogesetz bzw. Regelung gibt seit dem 01.10.2021. Davon betroffen sind neue neue Forderungen ab diesem Datum.

Forderungen vor dem 01.10.2021, da gilt unter anderem bei einer HF bis 500 € noch 18 € insgesamt als Höchstsatz.

 In Ihrem Fall hat sich daher der Gebührensatz auf 1,3 erhöht und die Inkassokosten betragen nun 76,44 EUR.

Schwachsinn und frei erfunden.
Die 1.3 Gebühr darf nur bei besonders schweren Fällen erhoben werden. Das trifft auf deine wahrlich nicht zu.

Besonders schwere Fälle wären zb.:

  • die Ermittlung mehrerer Adressen durch mehrfache Umzüge,
  • eine hohe Anzahl an Mahnungen, sofern eine Erfolgsaussicht besteht oder
  • die Überwachung einer zweistelligen Ratenzahl.
Was soll ich jetzt machen?!

Mach eine Zweckgebundene Überweisung, indem du maximal die HF bezahlst, sowie die 30,00 € wie erwähnt. Mehr steht PAIGO eh nicht zu.

Anschließend widersprichst du per Einschreiben mit Rückschein oder per Fax mit Sendungsnachweis der Forderung, sagst diesen du wirst jeglichem Mahn- und Vollstreckungsbescheid widersprechen.

Die Forderung ist damit rechtlich beglichen.

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Condor buchte nicht ab und nun soll ich die Kosten fürs Inkasso zahlen?

Hallo,

ich habe gerade entdeckt, dass ich nicht die einzige bin.

Im Juli 2019 hatte wir einen Flug gebucht. Wegen einem Unfall, haben wir den Rückflug telefonisch umgebucht (Das Telefonat fand einen Tag vor dem Rückflug statt). Am Telefon wurden wir noch gefragt, ob die gleiche Bankverbindung für den SEPA-Einzug wieder verwendet werden darf. Dies haben wir bestätigt.

Prompt kam im Juli 2021 ein Schreiben vom Inkasso, dass ich eine bestimmte Rechnungsnummer von Condor nicht bezahlt habe. Ich schaute nach, aber zu der angegebenen Rechnungsnummer lag eine Zahlung vor. Zwar nicht genau über den angegebenen Betrag aber so in etwa. Ich schrieb, dass die Zahlung getätigt sei und ich allem widerspreche.

Nach langem Hin und Her stellte sich heraus, dass es sich bei der noch offenen Forderung um den umgebuchten Rückflug handelt. An den hatte ich gar nicht mehr gedacht und die zuvor geforderte Rechnungsnummer wurde jetzt auf einmal um die Endung -02 ergänzt. Das war auf dem ersten Schreiben nicht. Auch auf der Rechnung -02 ist vermerkt, dass der Rechnungsbetrag eingezogen wird. Ich habe meine Kontoauszüge überprüft und der Betrag wurde von Condor wirklich nicht eingezogen. Mein Konto war die ganze Zeit gedeckt und ich habe auch keinem Einzug widersprochen.

Nach etlichen Telefonaten und Emails heißt es auf einmal, ich hätte angeblich ein Schreiben erhalten, dass der Betrag durch die Pleite von Thomas Cook nicht mehr eingezogen werden kann. Dieses Schreiben habe ich nie erhalten. Komisch nur, dass die Dame am Telefon noch extra gefragt hatte und der Flug gleich am nächsten Tag war. Da hätte man ja den Betrag sicher noch einziehen können. Angeblich hätte ich auch im April 2021 eine Mahnung erhalten. Diese habe ich aber auch nie erhalten, sonst hätte ich mich ja damals schon drum gekümmert.

Die Flugkosten habe ich nun beglichen, weil diese ja tatsächlich noch offen waren (natürlich mit dem Vermerkt, dass die Condor trotz Einzugsermächtigung den Betrag nicht abgebucht hat). Ich bin aber der Meinung, dass ich nicht in "Zahlungsverzug" geraten bin, weil ja ein Sepa-Mandat vorlag. Was kann ich dafür, dass die die Forderung nicht eingezogen haben. Meines Erachtens bin ich bei einem abgebenen Sepa-Mandat nur dafür verantwortlich, dass das Konto entsprechend gedeckt ist und nicht, dass ich überall kontrollieren muss, ob wirklich jeder seine offenen Forderungen abbucht.

Wie ist die Sache bei den anderen Betroffenen ausgegangen? Ich will die zusätzlich aufgelaufenen Gebühren nicht zahlen. Bin mir "keiner Schuld" bewusst.

Dankeschön für Eure Hilfe

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Außer dass du einen Monats-Dreher hast (April? Wenn Juli die Sache in Gang ging?), ist es so schon richtig dass du nicht für Fehler durch Dritte in Haft genommen werden kannst. Wenn die Erlaubnis vorlag, so obliegt es dann beim Gläubiger die Zahlung zu tätigen, wenn nicht anders vereinbart.

Die HF hast ja bezahlt, hoffentlich zweckgebunden und auch genau so auf dem Verwendungszweck vermerkt, wenn nicht ist das sehr schlecht.

Ansonsten bleibst du bei dem Widerspruch und wartest auf den Mahnbescheid.
Erst dann musst du wieder aktiv werden. Deine HF ist aber nur beglichen, wie erwähnt, wenn du ganz klar das auch im Verwendungszweck vermerkt hast.

Und kleiner Tipp am Rande.

Unterlasse Telefonate und E-Mails.
Diese sind nicht rechtsicher. Ausschließlich per FAX mit Sendungsnachweis oder per Einschreiben.

~ Experte: Inkasso (GF.net)

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